1. KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM: HINTERGRÜNDE 1.1 Der öffentliche Raum Wer sich mit Kunst im öffentlichen Raum beschäftigt, muss zunächst einmal klären, was er unter „öffentlichem Raum“ ver- steht. Gemeint sind hier mit diesem Begriff alle jedermann zugängliche Räume, öffentlich nutzbare Räume. Das sind ei- nerseits öffentliche Gebäude und andererseits Freiräume, freie Räume außerhalb von Gebäuden. Der Begriff öffentlicher Raum ergibt sich aus der Unterscheidung von räumlichen Nutzungen sowie deren Funktion. Gemeint ist hier also der öffentliche genutzte Raum in Abgrenzung zum privat genutz- ten Raum. Auf eine weitere Differenzierung in halböffentliche Räume, wie in der Literatur auch gelegentlich verwendet, soll hier der Einfachheit halber verzichtet werden. Öffentliche Räume sind Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Museen, Kirchen, Stadthallen, Kultursäle, Vereinsräume u. Ä. Öffentliche Räume sind aber auch Straßen, Verkehrsflächen, Ruhebereiche, Flächen für Stadtmöblierung, Grünflächen, Spielplätze sowie Wasserspiele, Brunnenanlagen u. v. m. Nahe- zu alle diese öffentlichen Flächen, ausgenommen die klassi- schen Autoverkehrsflächen, eignen sich zur künstlerischen Gestaltung, zur ästhetischen, städtebaulichen Aufwertung mit Kunstwerken. Öffentliche Räume haben immer auch eine soziale Funk- tion – sei es Ruhe, Erholung, Kommunikation oder auch „nur“ 12 Ist das Kunst oder „muss“ das weg?